Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein wichtiger Schritt, um digitale Angebote für alle Menschen zugänglicher zu machen. Es stellt sicher, dass niemand wegen technischer Hürden von der Nutzung moderner Dienstleistungen ausgeschlossen wird. Vor allem im E-Commerce-Bereich nimmt die Bedeutung barrierefreier Gestaltung von Webseiten, Online-Shops und digitalen Dienstleistungen stetig zu.
Ziel des Gesetzes ist es, Hindernisse abzubauen und Barrieren für Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen des täglichen Lebens zu verringern, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu erleichtern.
Doch was genau bedeutet das BFSG, warum kommt es und wen betrifft es? Und vor allem: Was müsst ihr tun, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen? In diesem Artikel geben wir euch einen Überblick, wie ihr euer Unternehmen und euren Online-Auftritt fit für das BFSG machen könnt.
Was ist das BFSG und warum kommt es?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen verbessern soll, damit Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang erhalten. Es setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act), in nationales Recht um. Dabei geht es nicht nur um den öffentlichen Sektor, sondern verstärkt auch um privatwirtschaftliche Angebote wie Online-Shops, E-Books, elektronische Zahlungsmittel, Bankterminals, Selbstbedienungsautomaten und mehr.
Der Gesetzgeber reagiert damit auf die Herausforderungen einer immer älter werdenden Gesellschaft und den wachsenden Bedarf, alle Bürgerinnen und Bürger – einschließlich Menschen mit Behinderungen – am digitalen Leben teilhaben zu lassen. Durch das BFSG sollen Unternehmen verpflichtet werden, ihre Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie von möglichst vielen Menschen ohne zusätzliche Hürden genutzt werden können.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Unternehmen haben bis zu diesem Zeitpunkt Zeit, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Sind alle Unternehmen vom BFSG betroffen?
Das BFSG richtet sich an Hersteller und Dienstleistungsanbieter, die Produkte und Services im Geltungsbereich des Gesetzes anbieten. Unter anderem zählen dazu:
- Betreiber von E-Commerce-Angeboten: Online-Shops, Marktplätze und Buchungsportale
- Finanzdienstleister und Banken: Online-Banking-Portale, Geldautomaten und weitere Selbstbedienungssysteme
- Informations- und Kommunikationsdienstleister: Apps und Software, die öffentlich zugänglich sind
- Verlage und Medienunternehmen: E-Book-Shops, Streaming-Portale
Nicht alle Unternehmen fallen unter das BFSG. Es sieht bestimmte Ausnahmen und Befreiungen vor, insbesondere für kleinere Unternehmen, um den administrativen und finanziellen Aufwand zu begrenzen. Ausgenommen sind Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter*innen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme weniger als 2 Millionen Euro beträgt.
Wenn Produkte ausschließlich für andere Unternehmen (B2B) angeboten werden, unterliegen sie nicht den Anforderungen des BFSG. Werden die Produkte jedoch am Ende auch von Verbrauchern genutzt, müssen diese Produkte und Informationen barrierefrei gestaltet sein.
Was müssen Unternehmen tun, um das BFSG zu erfüllen?
Zentral ist die Umsetzung barrierefreier Gestaltungskriterien, die sicherstellen, dass alle Nutzer*innen – unabhängig von ihren körperlichen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten – die Inhalte und Angebote gleichermaßen nutzen können.
Um eure Website, euren Online-Shop oder eure App barrierefrei zu gestalten, solltet ihr euch an die aktuellen WCAG AA-Richtlinien halten. Diese Web Content Accessibility Guidelines sind ein zentraler technischer Standard zur Umsetzung der Barrierefreiheit.
WCAG als Grundlage
- Wahrnehmbar
Inhalte müssen so aufbereitet sein, dass sie auch von Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen erfasst werden können (z. B. Alternativtexte zu Bildern, Transkripte für Audioinhalte). - Bedienbar
Webseiten und Anwendungen dürfen keine Hindernisse in der Navigation aufweisen. Tastaturbedienung und verschiedene Eingabegeräte müssen unterstützt werden. - Verständlich
Informationen und Benutzeroberflächen sollen leicht verständlich sein, etwa durch klare Strukturierung, verständliche Sprache und konsistente Navigationselemente. - Robust
Inhalte müssen so programmiert sein, dass sie von verschiedensten Endgeräten und Hilfsmitteln interpretiert werden können (z. B. Screenreader).
Zur Überprüfung der Barrierefreiheit eurer Angebote könnt ihr automatisierte Tests mit WCAG-Validatoren durchführen. Diese Tests prüfen die technische Umsetzung der Barrierefreiheit.
Allerdings erfassen solche Validatoren nur technische Aspekte. Um sicherzustellen, dass es keine Barrieren bei der Bedienung oder den Inhalten gibt, sind manuelle Tests notwendig. Ihr solltet zum Beispiel überprüfen, ob die Website vollständig mit der Tastatur bedienbar ist, ob Inhalte für Screenreader verständlich ausgegeben werden und ob die Farbkontraste gut lesbar sind.

Welche Vorteile bietet die barrierefreie Gestaltung eurer Online-Angebote neben der rechtlichen Sicherheit?
Die barrierefreie Gestaltung von Online-Angeboten bringt nicht nur rechtliche Vorteile und erhöht die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, sondern bietet auch zahlreiche geschäftliche und strategische Vorteile.
- Bessere Strukturierung
Barrierefreie Angebote sind in der Regel besser strukturiert, was nicht nur für Screenreader ideal ist, sondern auch für Suchmaschinen und KI-Tools. Dadurch lassen sich Inhalte besser interpretieren, was zu einer höheren Sichtbarkeit und mehr Nutzern auf euren Angeboten führen kann. - Optimierte User Experience
Barrierefreie Websites und Apps sind oft übersichtlicher und benutzerfreundlicher, was zu einer besseren User Experience für alle Nutzer*innen führt. Dies steigert die Zufriedenheit der Besucher*innen und kann höhere Conversion-Raten zur Folge haben, da Nutzer*innen schneller finden, wonach sie suchen. - Ansprache weiterer Zielgruppen
Maßnahmen wie größere Schaltflächen, klare Schriftarten und übersichtliche Layouts kommen auch mobilen Nutzern und älteren Menschen zugute. Da die mobile Nutzung stark zunimmt und die ältere Bevölkerungsgruppe wächst, ermöglicht eine barrierefreie Gestaltung, diese Zielgruppen besser anzusprechen.
Welche Schritte sollte euer Unternehmen gehen, um bis zum 28. Juni 2025 das BFSG zu erfüllen?
- Prüfen
Prüft, ob euer Unternehmen vom BFSG betroffen ist: Richtet sich euer Angebot an Verbraucher*innen? Hat euer Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter*innen? Liegt der Jahresumsatz über 2 Millionen Euro? - WCAG AA-Check
Führt einen WCAG AA-Check eurer Online-Angebote durch und erstellt ein Fehlerprotokoll. - Barrieren beheben
Behebt die technischen und inhaltlichen Barrieren bis zum 28. Juni 2025. - Team schulen
Schult eure Mitarbeiter*innen und Redakteur*innen, barrierefreie Inhalte zu erstellen und zu verwalten. - Dokumentieren
Dokumentiert eure Maßnahmen und den Stand der Barrierefreiheit, um nachweisen zu können, dass euer Unternehmen den Anforderungen des BFSG nachkommt.
Tipp: Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Es empfiehlt sich, regelmäßig Audits durchzuführen und technische wie inhaltliche Updates anzupassen.
Wie 2id8 euch unterstützen kann
Die Anforderungen des BFSG und der WCAG 2 sind umfangreich und erfordern technisches, gestalterisches und redaktionelles Fachwissen. Wir unterstützen euch gerne bei der Umsetzung des BFSG durch:
- Umfassende Beratung
Wir analysieren euren aktuellen Webauftritt oder Online-Shop in Bezug auf Barrierefreiheits-Standards und zeigen konkrete Verbesserungsmöglichkeiten auf. - Technische Umsetzung
Unsere Entwickler*innen setzen WCAG-Anforderungen um, integrieren notwendige Updates in euer Shop-System und sorgen für eine zukunftssichere Plattform. - Kontinuierliches Monitoring
Wir begleiten euch bei der laufenden Pflege und Weiterentwicklung eurer Webseite und garantieren die Einhaltung aller wichtigen Richtlinien.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit euch eine barrierefreie und gleichzeitig ansprechende Nutzererfahrung zu schaffen, damit ihr nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sondern auch neue Kundengruppen erschließen könnt und damit nachhaltig wettbewerbsfähig bleibt.
Hinweis: Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

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Wir erklären Dir worauf es beim BFSG zu achten gilt und helfen bei der Umsetzung und Monitoring. Lass uns gern persönlich sprechen – selbstverständlich unverbindlich. Unter +49 (0)40 / 79306040 oder per E-Mail.
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